Alleebäume

Die Fernwärmeleitungen sollen (laut Bebauungsplan) unter der Kranlöchlallee verlegt werden, siehe Skizze:

Wurzelschädigung der Alleebäume durch Verlegung der Fernwärmeleitung
Wurzelschädigung der Alleebäume durch Verlegung der Fernwärmeleitung

Dazu müsste in der Allee auf ganzer Länge ein Graben (80 – 170 cm tief) im Wurzelraum der über 80 Alleebäume ausgehoben werden. Dazu sagt die

DIN 18920:2014-07: „Vegetationstechnik im Landschaftsbau –Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“

4.10 Schutz des Wurzelbereiches beim Aushub von Gräben oder Baugruben
4.10.1 Allgemeines

Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im begründeten Ausnahmefall nicht zu vermeiden, muss die Herstellung unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. Der Mindestabstand von Gräben, Mulden und Baugruben zum Wurzelanlauf muss das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 m Höhe, bei Bäumen unter 20 cm Stammdurchmesser jedoch mindestens 2,50 m betragen.

Damit ist die Verlegung der Fernwärmeleitung unter der Kranlöchlallee unzulässig. Sollte das Bauvorhaben dennoch so umgesetzt werden droht die irreversible Schädigung der über 80 Alleebäume. Die Kranlöchlallee wurde auf Initiative des Agenda 21 Arbeitskreis „Natur“ von Ehrenamtlichen gepflanzt, viele Bäume aus Anlass von Geburten, Taufen oder Hochzeiten.

Beispiel Penzberg: Hier wurden Alleebäume kurzerhand gefällt, um unter der Straße Fernwärmeleitungen zu verlegen:

https://www.merkur.de/lokales/weilheim/penzberg-ort29272/penzberg-denkmalschuetzer-ueben-massive-kritik-an-faellungen-plastikbaeumchen-fuer-landesgartenschau-92132801.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1678292832-1

Fernwärme-Leitungsbau in der Krumperstraße, die ca. doppelt so breit ist wie die Kranlöchlallee. Die Breite des Grabens beträgt gut 1,5 Meter. Es ist kaum glaubwürdig, dass eine derartige Baumaßnahme im Wurzelraum die Alleebäume nicht schädigen würde.