Besserer Standort mit Anbindung an die Stadt

Unserer Meinung nach sollte das Heizkraftwerk besser direkt am Narbonner Ring entstehen:

Alternativer Standortvorschlag: Containerplatz am Narbonner Ring

Direkt am Narbonner Ring befinden sich zwei Grundstücke im Besitz der Stadt Weilheim, die zahlreiche Vorteile bieten. Zum Beispiel der Glascontainer-Platz:

  • Straßenanbindung, keine LKW im Naherholungsgebiet, keine Gefährdung von spielenden Kindern und Spaziergängern.
  • Nah am Wohngebiet, kein Wärmeverlust, keine teure Zuleitung.
  • Unbewohnt, niemand verliert sein Zuhause.
  • Anwohner können endlich einen Lärmschutz erhalten.
  • Kompakte Siedlungsfläche bleibt erhalten, Anbindegebot wird erfüllt.

Dies ist nur eine denkbare Möglichkeit. Eine weiterer möglicher Standort mit ähnlichen Vorteilen wäre der Bolzplatz am Narbonner Ring.

Standortbegründung des Planungsbüros

Diese beiden Standorte wurden mit folgenden widersprüchlichen Begründungen von vornherein ausgeschlossen: https://www.weilheim.de/attachments/article/10368/N2032_FNP_Kranlo%CC%88chl_Begr_220728.pdf (Seite 6 – 7)

Bolzplatz:

Begründung des Planungsbüros für den Ausschluss: „Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Narbonner Ring“ und ist dort zum Teil als Fußballfeld, sowie als Fläche zur Freizeitgestaltung (für evtl. Tischtennisplatten, Bocciabahn, Aufenthaltsbereich mit Spieltischen) ausgewiesen. Der Bebauungsplan hat Rechtskraft.
Derzeit ist die Fläche für die Jugend von Weilheim wichtig und ein viel genutzter Bolzplatz. Die künftig angestrebte Nutzung aus dem Bebauungsplan und die derzeitige Nutzung sollten nicht aufgegeben werden. Zudem liegt die Fläche im Korridor einer möglichen Umfahrung von Weilheim (Ost). Ein Gebäude wie die geplante Energiezentrale wäre hier hinderlich.“

Fun Fakt:

Diese Begründung widerspricht sich nicht nur selbst. Darüber hinaus hat der Weilheimer Stadtrat dieses Gebiet im Regionalplan vom 31. März 2022 als Gewerbefläche ausgewiesen! https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/potenzielle-bauflaechen-stadtrand-so-koennte-sich-weilheim-weiter-entwickeln-regionalplan-stadtrat-91464719.html

Glascontainerplatz:

Begründung des Planungsbüros für den Ausschluss:Das Grundstück liegt ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Narbonner Ring“. Es ist als Grünfläche mit Lärmschutzwall und Zufahrt ausgewiesen. Hier wäre ein BHKW abhängig vom Flächenbedarf grundsätzlich unterzubringen. Es läge jedoch sehr nahe an der Wohnbebauung westlich des Narbonner Ringes, was aus immissionstechnischen Gründen – und mehr noch dem subjektiven Empfinden der Bevölkerung – eher ungünstig ist.“

Fun Fakt:

Der erwähnte „Lärmschutzwall“ liegt (Vom Wohngebiet gesehen) jenseits des Narbonner Rings, radial zur Straße. Wen soll er dort vor welchem Lärm schützen? Statt die Bevölkerung zu informieren, zu fragen, die möglichen Immissionen näher zu erläutern oder Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen vorzustellen, wird dieser Standort mit dieser schwammigen Begründung ausgeschlossen. Wir finden: Emissionen gehören auch nicht ins Naherholungsgebiet! Gegebenenfalls muss ein Standort in einem Gewerbegebiet gesucht werden.